{"id":16,"date":"2017-05-15T20:38:30","date_gmt":"2017-05-15T18:38:30","guid":{"rendered":"http:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/?page_id=16"},"modified":"2021-02-10T11:31:57","modified_gmt":"2021-02-10T10:31:57","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/vereinssatzung\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">VEREINSSATZUNG<\/h1>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">SHAOLIN WU CHI CHUAN UND WU CHU e.V.<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Zweck des Vereins<\/strong><br>Der Verein &#8222;SHAOLIN&nbsp;WU CHI CHUAN UND WU CHU e.V. mit Sitz in Berlin verfolgt&nbsp;ausschlie\u00dflich und unmittelbar &nbsp;gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die alten chinesischen Kampfsportk\u00fcnste Chi Gong und Wu Chi Chuan sowie&nbsp;zu pflegen, insbesondere auch die Jugend f\u00fcr diesen Sport zu begeistern und unter den Mitgliedern die Geselligkeit zu f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbsondeRe durch:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Befolgung und Erhaltung der Tradition und Methoden des im April 2001 verstorbenen Meisters Chee Kim Thong aus Kuala Lumpur, Malaysia.<\/li><li>Bereitstellung von qualifizierten Lehrern, die jederzeit zur Verf\u00fcgung stehen. Diese Lehrer werden entweder vom Ausland eingeladen oder hier ausgebildet.<\/li><li>Kurse, die w\u00f6chentlich oder zweiw\u00f6chentlich in verschieden St\u00e4dten abgehalten werden.<\/li><li>Seminare oder Workshops, die den Sinn haben, das Gelernte und Erfahrene zu vertiefen und sich untereinander dar\u00fcber auszutauschen.<\/li><li>Das Lehren einfacher Gesundheitsregeln der chinesischen Tradition.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Shaolin Wu Chi Chuan und Wu Chu Chuan&#8220; und hat seinen Sitz in Berlin.<br>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br>Der Name wird sodann mit dem Zusatz versehen &#8222;eingetragener Verein &#8222;(&#8222;e.V.&#8220;)<br>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 &nbsp;Verwendung von Mitteln<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.&nbsp;Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungseigene Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben , die dem Zweck des Vereins fremd sind, &nbsp;oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft:&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die den j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag und die einmalige Beitrittsgeb\u00fchr entrichtet.<br>Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern und ordentlichen Mitgliedern.<br>Personen, die in besonderem Ma\u00dfe Verdienste f\u00fcr den Verein erworben haben, k\u00f6nnen durch Beschlu\u00df der Mitglieder versammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.<br>Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder. Sie nehmen an den sportlichen Veranstaltungen aktiv teil.<\/p>\n\n\n\n<p><b>\u00a7 5 Rechte&nbsp;und Pflichten der Mitglieder&nbsp;<\/b><\/p>\n\n\n\n<p>Ordentliche und Ehrenmitgliede haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die mit dem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzanspr\u00fcche f\u00fcr tats\u00e4chlich entstandene Auslagen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung oder beim Erl\u00f6schen des Vereins d\u00fcrfen sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteteten Sacheinlagen zur\u00fcckverlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>die Ziele des Vereins nach besten Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern,<\/li><li>das Vereinseigentum schonend und f\u00fcrsorglich zu behandeln,<\/li><li>den Betrag rechtzeitig zu entrichten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft<\/strong><br>Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, so kann der Antragsteller hiergegen Berufung zur mitgliederversammlung einlegen. Diese entscheidet abschlie\u00dfend mit einfacher mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>durch Tod<\/li><li>durch Austritt<\/li><li>durch Ausschluss<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Austrittserkl\u00e4rung hat schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen.<br>Die K\u00fcndigung ist jederzeit m\u00f6glich, eine viertelj\u00e4hrliche K\u00fcndigungsfrist zum Schlu\u00df des Kalenderjahres ist jedoch einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschlu\u00df erfolgt bei grobem und wiederholtem Versto\u00df gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Ausschlu\u00df, der mit sofortigerWirkung erfolgt, entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.<br>Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf r\u00fcckst\u00e4ndige Beitragsforderungen. Eine R\u00fcckgew\u00e4hr von Beitr\u00e4gen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Aufnahmegeb\u00fchr und Jahresbeitrag<\/strong><br>Der Verein erhebt eine einmalige Eintrittsgeb\u00fchr und einen Jahresbeitrag, deren H\u00f6he von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beitrag ist auch dann f\u00fcr ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied w\u00e4hrend des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres eintritt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand hat das Recht, ausnahmsweise bei Bed\u00fcrftigkeit die Aufnahmegeb\u00fchr ganz oder teilweise zu erlassen, sie zu stunden oder Ratenzahlung zu bewilligen. Das gleiche recht steht dem Vorstand bez\u00fcglich des Jahresbeitrags zu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><br>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Der Vorstand<\/strong><br>Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>dem 1. Vorsitzenden<\/li><li>dem 2. Vorsitzenden<\/li><li>dem Kassierer<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Der Verein wird rechtskr\u00e4ftig vertreten durch die Unterschrift zweier Mitglieder des Vorstands. Im Geldverkehr ist die Einzelunterschrift des Kassierers rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Ausf\u00fchrung der Vereinsbeschl\u00fcsse.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und f\u00fchrt Buch \u00fcber die Einnahmen und Ausgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch solange im Amt bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Die Wiederwahl des Vorstands ist m\u00f6glich.<br>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist nur vollz\u00e4hlig beschlussf\u00e4hig.<br>Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zu bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Die Mitgliederversammlung<\/strong><br>Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Viertel des Kalenderjahres, durch den Vorstand einzuberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einzuladen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann auch<br>jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn 1\/5 aller Mitglieder es schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche einzuladen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig wenn mindestens 2\/3 s\u00e4mtlicher Mitglieder anwesend sind.<br>Bei Beschlu\u00dfunf\u00e4higkeit mu\u00df der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. diese ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig.<br>In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf die besondere Beschlu\u00dff\u00e4higkeit hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11Aufgaben der Mitgliederversamlung<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Wahl des Vorstands<\/li><li>Die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern auf die Dauer von zwei Jahren.<br>Die Kassenpr\u00fcfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung jederzeit zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br>\u00dcber die Pr\u00fcfung der gesamten Buch- und Kassenf\u00fchrung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/li><li>Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstands, des Pr\u00fcfungsberichts der Kassenpr\u00fcfer und Erteilung der Entlastung.<\/li><li>Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li><li>Satzungs\u00e4nderung und Festsetzung des Jahresbeitrages<\/li><li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><br>Die Mitgliederversammlung fa\u00dft ihre Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, es sei denn Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.<br>Eine Vertretung der Stimmenabgabe ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht ein Mitglied darauf antr\u00e4gt, geheim zu w\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 &nbsp;Beurkundung von Beschl\u00fcssen, Niederschrift<\/strong><br>Beschl\u00fcsse des Vorstands sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<br>Gleiches gilt f\u00fcr die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Satzungs\u00e4nderung<\/strong><br>Die \u00c4nderung der Satzung kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu \u00e4ndernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschlu\u00df, der eine \u00c4nderung der Satzung enth\u00e4lt bedarf einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Verm\u00f6gen<\/strong><br>Alle Beitr\u00e4ge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschlie\u00dflich zur Erreichung der Vereinszwecke verwendet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Vereinsaufl\u00f6sung<\/strong><br>F\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine 2\/3 Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins, bei seinem Erl\u00f6schen oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt an den Verein &#8222;\u00c4rzte ohne Grenzen&#8220;, der es unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(Stand \/ M\u00e4rz 2015)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>VEREINSSATZUNG SHAOLIN WU CHI CHUAN UND WU CHU e.V. \u00a71 Zweck des VereinsDer Verein &#8222;SHAOLIN&nbsp;WU CHI CHUAN UND WU CHU e.V. mit Sitz in Berlin verfolgt&nbsp;ausschlie\u00dflich und unmittelbar &nbsp;gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte &hellip; <a href=\"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/vereinssatzung\/\">Weiterlesen &rarr;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":10,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-16","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=16"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":60,"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/16\/revisions\/60"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wuchidao.de\/wu-chi-europe\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}